Unsere satzungsgemäßen Vereinszwecke:
Medizinische Dienste
Der Schutz von Leben und Gesundheit eines jeden Mitmenschen steht für uns im Vordergrund.
Mit allen Maßnahmen, welche wir als ehrenamtlich bürgerschaftlich tätiger Verein hierzu durchführen können,
von Prävention über medizinische Schulungen, sowie Durchführung medizinischer "Dienste" wollen wir zur Umsetzung dieses Bereiches im Rahmen unserer satzungsgemäßen Vereinszwecke zur Verfügung stehen.
Hierunter verstehen wir z.B. die Durchführung von strukturierten Patienten- schulungen (in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern) bei den chronischen Krankheiten Asthma/COPD
Typ-2-Diabetes
Bluthochdruck
in Zusammenarbeit mit Ärzten.
Betroffene erhalten zu ihren Erkrankungen entspechende Informationen und werden geschult, wie sie ihre Krankheit "in den Griff" bekommen und trotz Krankheit eine akzeptable Lebensqualität haben.
Ebenso verstehen wir hierbei z.B.
die medizinische Notfallbetreuung
im Rahmen des ärztlich verordneten medizinischen Reha-Sportes durch zugelassene Rehasport-Träger
wie z.B.
bei Herzsportgruppen
bei Lungensportgruppen
etc.
durch Gestellung der notfallmedizinischen Rettungskräfte und des notwendigen Equipments in Zusmmenarbeit mit z.B. dem/den Herzsport- Gruppenärzten/-innen etc.
Gesund-heitsschutz und Lebensqualität
Dazu zählen wir alle medizinischen und nicht-medizinischen Maßnahmen, durch welche unsere Mitbürger vor Gefahren und Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit geschützt werden und dadurch auch vor Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität, welche wir als ehrenamtlicher Verein durchführen konnen.
Dazu gehören für uns z.B. Schulungen unserer Mitmenschen in Erster Hilfe, Schulungen in Erster Hilfe für betriebliche Ersthelfer/innen im Rahmen des Arbeitsschutzes und weitere Präventionsmaßnahmen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach den Vorgaben der DGUV.
Selbstverständlich gehört dazu aber auch unser ehrenamtliches Engagement zur Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten, dem ÖGD, den Behörden und sonstigen Einrichtungen bei der Mithilfe, Abwehr und Bekämpfung von großflächigen Schadens- oder Infektionslagen.
Insbesondere
natürlich für besonders bedürftige Mitmenschen durch z.B. Versorgung und Verpflegung unserer älteren, eventuell mobilitätseingeschränkten Mitbürgern, Kindern, Mütter mit kleinen Kindern etc.
Sanitäts-Dienst
"Sanitätsdienst" ist wörtlich einer unserer satzungsgemäßen Vereins-Zwecke, welche wir gerne für primär dem Gemeinwohl dienende Einrichtungen zur Unterstützung ihrer Veranstaltungen durchführen, damit Gäste und Akteure dieser Veranstaltungen bei medizinischen Notfällen so schnell wie möglich kompetent zu deren Schutz von Gesundheit und Leben direkt vor Ort versorgt werden.
Benötigen Sie für Ihre/e gemeinnützige/s Event
Sportveranstaltung
Kulturveranstaltung
Brauchtumsveranstaltung
Festumzug
oder sonstige Veranstaltung
eine Sanitätsbetreuung?
Sprechen Sie uns einfach an.
Im Rahmen des für unseren rein ehrenamtlichen Verein Machbaren erarbeiten wir nach den gängigen Regularien zusammen mit Ihnen die maßgeschneiderte Lösung für Sie.
Rettungsdienst-Unterstützung
Wir sind gerne bereit, mit unserem gesamten Leistungsspektrum den gesetzlichen Regel-Rettungsdienst immer dann zu unterstützen, wenn wir z.B. bei
MANV
Großschadenslagen
besonderen Einsatzlagen
Brandwachen
etc.
gebraucht werden.
Den zuständigen Behörden haben wir unsere offizielle Bereitschaft für diese Unterstützung erklärt und sie sind somit darüber informiert.
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Bei größeren Schadensfällen durch Naturkatastrophen
Extremwetterereignise
Großschadensereignisse
außergewöhnliche Situationen
Krisen / kriegerische Ereignisse
großen Infektionsgeschen
etc.
ist häufig auch die medizinische und sonstige Versorgung der Bevölkerung beeinträchtigt.
Wir stehen bereit zum Helfen !
Zum Helfen bei allen medizinischen
sanitätsdienstlichen und nicht-sanitätsdienstlich- medizinischen
Maßmahmen
zum Schutz und zur Rettung von Leben und Gesundheit unserer Mitbürger.
Zum Helfen mit allen für uns als rein ehrenamtlicer Verein machbaren Maßnahmen des Katastrophenschutzes zur Versorgung und zum Wohl der Bevölkerung.
Dies gilt auch im Rahmen des Zivilschutzes.
Alle zuständigen Behörden wurden im Rahmen unserer offiziellen Bereitschaftserklärung hierüber informiert, haben dies zur Kenntnis genommen und begrüßen unser diesbezügliches Engagement und werden uns gemäß mehrfacher schriftlicher Beteuerungen im Bedarfsfall alarmieren und einsetzen.